Art der Beanstandung: Klimaanlage
Ein Defekt der Klingelanlage rechtfertigt eine Mietminderung von 3% der Mietzahlung (vgl. BGH, NJW 2011, 1806 Rn. 11 ff.)
Ein Defekt der Klingelanlage rechtfertigt eine Mietminderung von 3% der Mietzahlung (vgl. BGH, NJW 2011, 1806 Rn. 11 ff.)
Das Landgericht hat ausgeführt, dass das Auftreten von Bettwanzen einen Mangel der Mietsache darstellt (vgl. auch AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Juni 2021 – 33 C 1888/21, Rn. 3; s.a. OLG Düsseldorf vom 22.5.2025 – I 24 U 227/23). Bei Bettwanzen handelt sich um blutsaugende Parasiten, deren Stiche blutunterlaufene Pusteln mit Juckreiz verursachen. …
Gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist die vereinbarte Miete kraft Gesetzes gemindert, wenn die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder (erheblich) mindert oder ein solcher Mangel während der Mietzeit entsteht. Ein Mangel ist dann anzunehmen, wenn der tatsächliche …