Mietminderung wegen Bettwanzenbefall
Das Landgericht hat ausgeführt, dass das Auftreten von Bettwanzen einen Mangel der Mietsache darstellt (vgl. auch AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Juni 2021 – 33 C 1888/21, Rn. 3; s.a. OLG Düsseldorf vom 22.5.2025 – I 24 U 227/23). Bei Bettwanzen handelt sich um blutsaugende Parasiten, deren Stiche blutunterlaufene Pusteln mit Juckreiz verursachen. …