Sollte es während einer ärztlichen Behandlung zu einem Behandlungsfehler kommen, stehen dem Geschädigten unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Die Beiziehung der Patientenakte ist dabei unabdingbar. Zudem ist meist eine sachverständige Begutachtung durch einen anerkannten ärztlichen Gutachter auch bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung ratsam.