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Michael Möbius Rechtsanwaltskanzlei
Die erfolgreiche Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate setzt die umfassende Ermittlung und Auswertung des Sachverhalts voraus. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen möglichst vollständig aus.
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Bitte überreichen Sie uns umgehend Kopien des Arbeitsvertrages, der Kündigung, der letzten 12 Gehaltsabrechnungen sowie – falls vorhanden – der Abmahnung(en), der Betriebsvereinbarung(en) und des Tarifvertrages.
Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber weitere Schreiben erhalten, so leiten Sie diese bitte umgehend an uns weiter. Beachten Sie, dass Ihnen auch nach Ausspruch einer ersten Kündigung noch weitere Kündigungen zugehen können.
Erhalten Sie eine weitere Kündigung, benachrichtigen Sie uns sofort!
Um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Wurde Ihnen außerordentlich fristlos gekündigt oder ist die Kündigungsfrist kürzer als 3 Monate müssen Sie sich sogar innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden!
In Arbeitsgerichtsprozessen erster Instanz gilt die Besonderheit, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine Anwalts- und Gerichtskosten – unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits – selbst zu tragen hat, vgl. § 12a ArbGG.
Auf die Datenschutzbestimmungen weisen wir Sie ausdrücklich hin. Wir erheben personenbezogene Daten im Rahmen des Mandatsverhältnisses. Weitere Hinweise unter www.mm-rak.de.